- Rudermaschine
- Rudermaschine,Bestandteil der Ruderanlage auf Seeschiffen, mit der die für das Ruderlegen (Verstellen des Ruders) erforderliche Kraft aufgebracht wird. Bei elektrischen Rudermaschinen liefert ein Elektromotor die Verstellkraft. Er ist über eine Schnecke oder ein Ritzel mit dem Zahnkranz (Quadrant) des Ruderschafts gekuppelt. Der Quadrant ist drehelastisch gelagert, damit stoßartige Belastungen durch starken Wellenschlag nicht auf die Rudermaschine übertragen werden. Elektrohydraulische Rudermaschinen drehen den Ruderschaft mit zwei oder vier Tauchkolben, einem Drehflügel oder Hydraulikzylinder (Standardzylinder-Rudermaschine) über eine kurze Pinne oder ein Querhaupt. Bei der Steilgewinde-Rudermaschine ist ein ölbeaufschlagter Ringkolben mit Steilgewinde direkt mit dem Ruderschaft gekuppelt. Gesteuert werden Rudermaschinen von der Kommandobrücke oder vom Ruderraum aus (Fernbedienung).
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Ru|der|ma|schi|ne, die: (bei Seeschiffen) Maschine zur Betätigung eines großen Ruders (2).
Universal-Lexikon. 2012.